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Bestimmungen

  1. Es darf nur mit Erlaubnisschein geangelt werden. Ist der Erwerb des Angelscheines nicht möglich, so sind vor Angelbeginn die Papiere (Kopie) und 15 Euro in den Briefkasten am Anglerheim zu werfen.
  2. Die Böschung ist zu schonen und der Angelplatz muß sauber verlassen werden. Unrat ist mit nach Hause zu nehmen.
  3. Köderfische dürfen nicht mitgebracht werden. Angeln mit Köderfischen nach den Richtlinien des VDSF.
  4. Ausgelegte Angelgeräte dürfen nicht verlassen werden.
  5. Das Legen von Grundschnüren ist verboten.
  6. Die Fangliste ist nach dem Angeln sofort auszufüllen und in den Briefkasten am Anglerheim zu werfen.
  7. Nur zertifiziertes Lockfutter (1kg/Tag) , sowie Maden und Würmer sind erlaubt. Angel- und Anfütterverbot mit Hundefutter, Katzenfutter, Boilies und Trockenmais!(Hartmais)
  8. Grasskarpfen müssen zurückgesetzt werden.
  9. Das Hältern des Fanges z.B. in Setzkeschern ist verboten!
  10. Das Grillen am Grönegausee ist verboten! Sollten Sie am Grönegausee grillen wollen, so ist die Nutzung des Grillplatzes nur nach Rücksprache und Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied möglich.
  11. Das Auslegen von Ködern mit Wasserfahrzeugen ist strengstens untersagt.
  12. Das Angeln mit Kunstködern und Köderfischen ist in der Schonzeit untersagt.

Zuwiderhandelnde haben mit Bestrafung zu rechnen. Der Verein behält sich vor, sofort am Gewässer ein Bußgeld zu erheben oder die Angelerlaubnis zu entziehen.

(c) by SFV Bakum-Melle e.V.